Wie die Digitalisierungschance durch das Krankenhauszukunftsgesetz optimal genutzt und neue Potenziale umgesetzt werden können 

Modernere Notfallkapazitäten, eine verbesserte digitale Infrastruktur und die Optimierung der IT-Sicherheit im Gesundheitswesen. Potenziale, die insbesondere in Krisensituationen bedeutsam werden – Potenziale, die nun ausgeschöpft werden können. 

Das am 18. September 2020 durch den Bundestag beschlossene Krankenhauszukunftsgesetz ist ein echter Beschleunigungsfaktor für die Digitalisierungsbestrebungen von Krankenhäusern. Eine oftmals nicht ausreichende Finanzierung von Zukunftsprojekten in deutschen Krankenhäusern wird somit endlich aktiv angegangen und schafft viele Potenziale zur nachhaltigen Optimierung der internen Prozesse. Dadurch entsteht die Möglichkeit für Krankenhäuser, sich nun proaktiv digital aufzustellen und lang aufgeschobene Digitalisierungsvorhaben endlich mit hoher Priorität auf die Agenda zu nehmen. Welche Vorteile sich aus diesen Digitalisierungsvorhaben für die Krankenhäuser ergeben und welche konkreten Änderungen mit dem Krankenhauszukunftsgesetz einhergehen, erläutern wir in diesem Beitrag. 

Das Investitionsprogramm ist an konkrete Vorgaben für die Krankenhäuser geknüpft und bietet enormes Potenzial zur Digitalisierung 

Mit dem Beschluss des Bundestags wurden zum Jahr 2021 3 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt für moderne Notfallkapazitäten, die IT-Sicherheit und die Digitalisierung von Krankenhäusern zur Verfügung gestellt. Zusätzlich sollten die Länder weitere 1,3 Mrd. Euro an Investitionsmitteln aufbringen. Die Bundesregierung setzt damit das Anfang Juni dieses Jahres beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ um und bringt somit eine Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes auf den Weg. 

Die Beantragung der zum 01. Januar 2021 bereitgestellten Fördermittel war allerdings an Bedingungen geknüpft, welche in den ergänzenden Paragraphen 14a und 14b des Krankenhausfinanzierungsgesetzes festgehalten werden. Diese umfassen unter anderem die folgenden Vorgaben: 

– Grundsätzlich sind die Länder und/oder die Krankenhausträger dazu verpflichtet mindestens 30 Prozent der jeweiligen Investitionskosten zu übernehmen 

– Mindestens 15 Prozent der Fördermittel müssen von den Ländern für Maßnahmen zur Verbesserung der Informationssicherheit verwendet werden 

– Die Krankenhausträger sind verpflichtet unter Angabe des Vorhabens und der Fördersumme und unter Nutzung der bundeseinheitlichen Formulare bei den Ländern den Förderbedarf zu beantragen (Bedarfsmeldung) 

– Die Beantragung der Fördermittel muss bis zum 31. Dezember 2021 erfolgen

– Einer vom Bundesministerium beauftragten Forschungseinrichtung ist auf deren Anforderungen, eine strukturierte Selbsteinschätzung hinsichtlich des Umsetzungsstandards digitaler Maßnahmen (Feststellung des individuellen digitale Reifegrades) zu übermitteln

– Förderungsfähig sind notwendige Investitionen in Krankenhäusern in 

  • Die technische und informationstechnische Ausstattung von Krankenhäusern 
  • Die digitale Infrastruktur, insbesondere um die Ablauforganisation, Dokumentation und Kommunikation zu digitalisieren sowie zur Einführung oder Verbesserung von Telemedizin, Robotik und Hightechmedizin, 
  • Die Informationssicherheit und 
  • Die gezielte Entwicklung und Stärkung regionaler Versorgungsstrukturen 

Die finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung dieser Digitalisierungsmaßnahmen bietet den einzelnen Krankenhäusern neue Optionen. Entscheidend hinsichtlich des langfristigen Erfolges und des effektivsten Einsatzes der finanziellen Mittel ist jedoch die Herangehensweise und Strategie bei eben dieser Umsetzung der Maßnahmen. 

 

Das Verständnis der Prozessoptimierung als Grundbaustein von Digitalisierungsprojekten ist der relevante Erfolgsfaktor 

Digitalisierung ist eine Methodik der Prozessoptimierung. Der Aufbau von diesem Verständnis ist gerade zu Beginn von Digitalisierungsprojekten enorm wichtig, denn digitalisiert werden keine Abteilungen oder Arbeitsplätze, sondern Prozesse oder einzelne Prozessschritte. Die Hardware oder Software unterstützt hier nur den aktuellen bzw. zukünftigen Prozess, ist also nur Mittel zum Zweck. Wer seine Prozesse kennt, ist somit bei Digitalisierungsvorhaben klar im Vorteil. Wer hier einen Schritt überspringt, muss oft später drei Schritte zurückgehen, um die Ablauforganisation an die bereits teuer eingekaufte Software anzupassen. 

Darüber hinaus sind komplexe Digitalisierungsprojekte nur dann erfolgreich durchzuführen, wenn sie in aufeinander abgestimmte Teilprojekte zerlegt werden. Klare Verantwortlichkeiten und eine zentrale Kommunikation und Steuerung der Teilprojekte ist somit entscheidend. Wir haben in der Vergangenheit sehr gute Erfahrungen damit gemacht, unsere Kunden mit einem vor Ort ansässigen Project Management Office als zentrale Projektmanagementstelle in diesem Prozess zu unterstützen. 

 

Die vielseitige Erfahrung in der Krankenhausbranche und unvoreingenommene Sichtweise von Digital Natives beweisen sich als optimale Kombination zur Begleitung dieser Projekte 

Mit einigen unserer zahlreichen Kunden aus der Krankenhausbranche entwickelten wir digitale und nachhaltige Umsetzungskonzepte oder hatten diese bereits erfolgreich umgesetzt. Insbesondere im Bereich der Digitalisierung schätzen unsere Kunden unseren Perspektivwechsel, die Arbeit mit Digital Natives und unsere innovative Herangehensweise auf Augenhöhe. Dabei ist unsere Beratungsleistung sehr vielfältig und wird stets individuell auf die Bedürfnisse unserer Kunden angepasst:  

  • von der vorgelagerten Aufnahme des aktuellen digitalen Reifegrades,  
  • einer GAP-Analyse und mittelfristigen Umsetzungsplanung,  
  • beim Projektmanagement und der Auswahl sowie Koordination der IT-Dienstleister,  
  • den nach- und vorgelagerten Prozessaufnahmen,  
  • bis hin zur administrativen Unterstützung bei der korrekten Antragsstellung.  

Die Einreichungsfrist bis zum 31. Dezember 2021 zwingt viele unserer Kunden kurzfristig Kapazitäten zu bündeln und zu einer konzentrierten und dennoch strukturierten Herangehensweise. 

Denn das Krankenhauszukunftsgesetz bietet eine Chance, die genutzt werden sollte.
 

 

Daniel Scheuermann (ehem. Ansprechpartner Stuttgart),

Lennart Schnake (ehem. Ansprechpartner Köln),

Autorin: Lorna Lenzen